Was ist neu?
Seit Mai 2026 können Mieterinnen und Mieter in Wiener Gemeindebauten grundsätzlich Split-Klimageräte installieren lassen, wenn die technischen, baulichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Früher war das nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich.
Welche Voraussetzungen gelten?
- Genehmigung von Wiener Wohnen: Vor Auftrag und Montage rechtzeitig abklären.
- Fachfirma: Planung und Montage dürfen nur fachgerecht durch entsprechend befugte Betriebe erfolgen.
- Aufstellort: Der Standort muss geeignet sein; von der Straße soll das Gerät möglichst nicht sichtbar sein.
- Nachbarschaft: Schallgrenzwerte, insbesondere nachts, sind zu beachten.
- Gebäude: Brandschutz, Konstruktion, Fassade und Energieeffizienz müssen den Anforderungen entsprechen.
- Weiteres Recht: Auch erforderliche baurechtliche Genehmigungen sind vor der Montage zu klären.
So gehen Sie vor
- Wiener Wohnen vorab kontaktieren und Eignung des Standorts abklären.
- Offizielle Unterlagen und Merkblatt anfordern.
- Mit dem Fachbetrieb Gerät, Schallwerte, Montageposition und Leitungsweg bestimmen.
- Vollständiges Ansuchen bei Wiener Wohnen einreichen.
- Erst nach Vorliegen sämtlicher erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen beauftragen beziehungsweise montieren.
Nach Angaben von Wiener Wohnen wurden bis Ende September 2026 bereits 387 Ansuchen bewilligt. Offizielle Bilanz vom 2. Oktober 2026.
Die neu eingeräumte Möglichkeit ersetzt weder die Einwilligung von Wiener Wohnen noch ein erforderliches Verfahren nach der Wiener Bauordnung.

